Betreutes Wohnen Altenpflege Krankenpflege

Betreutes Wohnen – einfach sicher

Betreutes Wohnen – Viel mehr als Sie denken

Unter dem Begriff betreutes Wohnen wird oft nur das Leben von älteren Menschen in Einrichtungen, wie Seniorenresidenzen, verstanden. Diese Einrichtungen sollen es den alten Menschen trotz zunehmender Hilfsbedürftigkeit ermöglichen, in vertrauter Umgebung zu leben. Dabei gibt es aber noch ganz andere Formen der Pflegeheime, die oft vernachlässigt werden. Unter den Begriff betreutes Wohnen fallen auch Wohnformen, in denen behinderte, obdachlose oder psychisch kranke Menschen, sowie Jugendliche von Sozialarbeitern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden.

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Betreutes Wohnen ist vielfältig

Dabei gibt es verschiedene Arten der Betreuung. Es gibt durchaus Personen, die weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben. In diesem Fall bekommt die betreffende Person einen Einzelfallhelfer oder einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung gestellt. Je nach individuellem Bedarf, können die Helfer nur für wenige Stunden in der Woche, aber auch für längere Zeit in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen reicht es bereits aus, wenn der Pfleger die Person an seine regelmäßigen Pflichten erinnert, oder bei alltäglichen Besorgungen behilflich ist.

Wohngemeinschaften

Im Gegensatz hierzu steht das Zusammenleben in Wohngemeinschaften. Hier kommt es ebenfalls auf den individuellen Fall an. Die Personen werden entweder Rund um die Uhr, oder nur zu bestimmten Tageszeiten betreut. In den Wohngemeinschaften reicht es oft nicht mehr aus, die Person nur an seine regelmäßigen Pflichten zu erinnern. Das Betreuungspersonal muss sich oftmals um viele Handlungen des alltäglichen Lebens kümmern, welche die zu betreuende Person nicht mehr alleine bewerkstelligen kann, wie z.B. den Umgang mit Geld oder Körperhygiene. Außerdem werden in den Wohngemeinschaften auch psychologische Beratungen angeboten.

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Der Grad der Pflegebedürftigkeit

Die Kosten richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Dabei werden drei Stufen unterschieden: erhebliche Pflegebedürftigkeit (mindestens 90 Minuten in der Woche), schwer pflegebedürftig (mindestens drei Stunden am Tag) und schwerst pflegebedürftig (Rund-um-die-Uhr-Betreuung). Darüber hinaus hängen die Pflegekosten noch von der Ausstattung und Lage der Pflegeheime ab. Dadurch sind Seniorenresidenzen teurer als Altenheime. Grundsätzlich zählen Kaltmiete, Betriebs- oder Nebenkosten, Betreuungspauschale und Kosten für Wahlleistungen zu den entstehenden Kosten. Die Betreuungspauschale und die Kosten für die Wahlleistungen sind schwer zu vergleichen, da sie stark variieren können.